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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Hinterland Hostel
Elbweg 33, 01824 Rathen
Eigentümer: Christoph Hubrich

§ 1 Grundsätze und Geltungsbereich

  1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hinterland Hostel und dessen Kunden gemeinsam mit der Hausordnung des Hinterland Hostel, die hier zu finden ist: Hausregeln.
    Die Hausordnung ist somit ausdrücklich in den Vertragsschluss einbezogen.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel-/Hostelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Hinterland Hostel.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hinterland Hostels.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Alleinreisende minderjährige Gäste unter 16 Jahren können nicht beherbergt werden. Minderjährige alleinreisende Gäste ab einem Alter von 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität. Wir empfehlen dringend die vorherige Absprache mit uns, u.a. da in der Regel eine geschlechter-gemischte Unterbringung stattfindet.
 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hinterland Hostel zustande. Der Hinterland Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hinterland Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hinterland Hostel als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-/Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hinterland Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Einzelbuchungen über Buchungsportale oder die Website sind für maximal 10 Personen und 7 Nächte möglich. Anfragen für größere Gruppen können nur in Textform direkt vorgenommen werden. Das Hostel ist ansonsten nicht an Buchungen gebunden, die diese Grenzen überschreiten. Das gilt ausdrücklich auch für zusammenhängende Einzelbuchungen, die dann als eine Gruppenbuchung interpretiert wird.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hinterland Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hinterland Hostel beruhen.
 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

  1. Das Hinterland Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Hinterland Hostel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hinterland Hostel an Dritte.
  3. Die Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann das Hinterland Hostel den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen. Die Preise können von dem Hinterland Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung des Hinterland Hostel oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hinterland Hostel dem zustimmt.
  4. Rechnungen des Hinterland Hostel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hinterland Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hinterland Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hinterland Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hinterland Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber dem Hinterland Hostel aufrechnen oder mindern.
  7. Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinterland Hostel und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich.
  8. Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
  9. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse bei der Buchung. Die Reservierung der Zimmer/Betten ist bis 14 Tage vor dem Anreisedatum kostenlos stornierbar. Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor dem Anreisedatem ist das Hostel berechtigt 50% des Zimmerpreises (inkl. MwSt.) zu berechnen. Bei späterer Stornierung und bei Nichtinanspruchnahme der Zimmer ohne Stornierung ist das Hostel berechtigt, 100 % des Zimmerpreises (inkl. MwSt.) dem Besteller zu berechnen.
 

§ 4 Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornobedingungen)

  1.  Das Hinterland Hostel räumt dem Kunden grundsätzlich das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die genauen Konditionen werden im Folgenden aufgeführt:
§ 4a Individualreisende (weniger als 8 Personen)

Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hinterland Hostel
Für direkte Buchungen durch den Endkunden im Hinterland Hostel gilt:

  • Soweit nicht anders vereinbart, kann die Buchung bis zu 14 Tage vor dem Anreisedatum kostenfrei storniert werden.
  • Stornierungen bis zu 3 Tage vor dem Anreisedatem ist das Hostel berechtigt 50% des Zimmerpreises (inkl. MwSt.) zu berechnen.
  • Bei späterer Stornierung und bei Nichtinanspruchnahme der Zimmer ohne Stornierung ist das Hostel berechtigt, 100% des Zimmerpreises (inkl. MwSt.) dem Besteller zu berechnen.

Das Hinterland Hostel empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für Buchungen über Dritte (z.B. Reiseveranstalter) gelten die dort veröffentlichten Stornobedingungen.

§ 4b Gruppen (mehr als 8 Personen):

Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hinterland Hostel
Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

  • bis 12 Wochen vor Anreise: kostenfrei
  • bis 6 Wochen vor Anreise: 50 %
  • bis 2 Woche vor Anreise 80 %
  • danach 100 % des Gesamtbetrages der Buchung

aber jeweils ohne Zusatzleistungen wie Frühstück u.a. die nicht in Anspruch genommen wurden.
Ausschlaggebend ist die maximale Personenzahl im Buchungsverlauf.

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit der Hinterland Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der Hinterland Hostel. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Hinterland Hostel zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hinterland Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hinterland Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hinterland Hostel ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hinterland Hostel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hinterland Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Das Hinterland Hostel empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
 

§ 5 Rücktritt des Hinterland Hostel

  1. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Hinterland Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hinterland Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Hinterland Hostel steht es frei danach eine Stornorechnung gemäß §4 Abs.1 zu stellen. Gleichfalls ist das Hinterland Hostel zur Stornierung berechtigt, wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen nach Mahnung nicht beglichen wurden.
  2. Ferner ist das Hinterland Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B.falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Hinterland Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • Das Hinterland Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hinterland Hostel in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hinterland Hostel zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen § 1 Abs.3 der vorliegenden AGB gegeben ist.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hinterland Hostel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Bei einer Ankunft nach 19:00 Uhr ist das Hostel in Kenntnis zu setzen, es werden Gebühren für einen Late Check-In berechnet. Erfolgt keine rechtzeitige Benachrichtigung über eine Ankungt nach 19 Uhr verfällt der Anspruch auf das gebuchte Zimmer sowie die Beherbergung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hinterland Hostel auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
 

§ 7 Haftung des Hinterland Hostel

  1. Das Hinterland Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hinterland Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hinterland Hostel beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hinterland Hostel beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hinterland Hostel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hinterland Hostel auftreten, wird das Hinterland Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hinterland Hostel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 € im Schließfach (Scheune) aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hinterland Hostel Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Hinterland Hostel gilt der vorstehende Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hinterland Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch -gegen Entgelt- die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs.1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hinterland Hostel.
  3. Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hinterland Hostel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotel-/Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Das Hinterland Hostel distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und behält sich vor, Menschen nicht zu beherbergen, die diese Distanz vermissen lassen.